Bestattung


Verständnis
Die Beerdigung ist ein Liebesdienst am Verstorbenen und ein Trostamt an den Hinterbliebenen.
Diese gelenkte Form der Trauer im Bestattungs-Ritual soll zur Bewältigung des Verlustes helfen. Eine Traueransprache würdigt das Leben des Verstorbenen im Gespräch mit einem biblischen Text. Der Schmerz und die Ohnmacht vor der Endgültigkeit des Todes, macht die Betroffenen dankbar für den Trost, der im Zuspruch eines Bibelwortes hörbar wird.
(Evangelischer Taschenkatechismus 2001)

Geschichte
Das Begraben der Toten wird als jüdischer Brauch vom Urchristentum übernommen. Seit dem Mittelalter werden die Verstorbenen unter dem Singen von Psalmen in einem Leichenzug von ihrer Wohnung zur letzten Ruhestätte geleitet. Die Redewendungen von „letztem Geleit“ oder vom „zu Grabe tragen“ stammen von daher. Im 18. Jahrhundert entsteht die zweiteilige kirchliche Beerdigung, wie man sie bis heute kennt: der Gottesdienst mit Predigt und das kurze Abschieds-Ritual am offenen Grab.

Kirchenrecht
Eine kirchliche Bestattung setzt grundsätzlich voraus, dass die Verstorbenen der evangelischen Kirche angehört haben. Ist die nicht der Fall, kann in Ausnahmefällen auf Bitten der evangelischen Angehörigen eine kirchliche Bestattung stattfinden.

 

Praktisches

Vorbereitung
Der Termin der Bestattung oder Trauerfeier wird in Absprache zwischen den Angehörigen, dem Bestatter und dem Gemeindepfarrer festgelegt. Jeder Beerdigung geht ein Trauerbesuch des Pfarrers voraus.

Gestaltung (Kirche oder Friedhof)
In Bischmisheim und in Scheidt gibt es seit Jahren die Möglichkeit einen Trauergottesdienst in der Kirche zu feiern. Die eigentliche Bestattung auf dem Friedhof findet dann entweder direkt im Anschluss an den Gottesdienst oder zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Die Trauerfeier kann aber auch in den Aussegnungshallen der Friedhöfe in Bischmisheim (mit Orgel) und Scheidt stattfinden. In Rentrisch besteht neben der Friedhofshalle auch die Möglichkeit gastweise die katholische Kirche zu nutzen.

Abkündigung
Im auf den Bestattungstag folgenden Gemeindegottesdienst wird der/des Verstorbenen und seiner Angehörigen gedacht. Sie/Er wird „abgekündigt“, namentlich genannt und im Gebet Gottes Segen anvertraut.

Jahresgedächtnis
Am Ewigkeitssonntag („Totensonntag“) wird an alle Verstorbenen des Kirchenjahres (vom 1. Advent bis Totensonntag) namentlich erinnert. In Scheidt findet zusätzlich noch ein „Jahrgedächtnis“ statt.

Amtliches
Die Kirchengemeinde erhält eine Sterbeurkunde und der Todesfall wird im Kirchenbuch mit dem zur Traueransprache ausgewählten Bibelwort eingetragen.




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